Freelancer Wissen — 19 März 2011
Wenn du dich noch in diesem Jahr selbstständig machen möchtest, solltest du dich bereits im Vorfeld über einige Steuern und Beiträge informieren, die dann auf dich zukommen.
Die Einkommensteuer
- Auf ein Einkommen von über 8.004,- € im Jahr muss jeder deutsche Bürger eine Einkommenssteuer zahlen.
- Ist der steuerliche Grundfreibetrag überschritten ist, werden die darüber hinaus gehenden Einkünfte in die Berechnung der Lohnsteuer einbezogen.
- Auf die berechnete Lohnsteuer wird ein Betrag von 5,5 % für den Solidaritätszuschlag erhoben.
- Auf die berechnete Lohnsteuer wird bei Kirchenzugehörigkeit eine Kirchensteuer erhoben. Diese beträgt 9 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.
- Zur Berechnung der Einkommenssteuer steht unter www.abgabenrechner.de ein Rechner des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung.
Die Gewerbesteuer
- Für die Berechnung der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500,- € jährlichem Gewerbeertrag.
- Dieser Freibetrag gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, also nicht für eine GmbH. Erträge darüber unterliegen der Gewerbesteuer.
- Für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer legen die Gemeinden den Gewerbesteuerhebesatz eigenständig fest. Dieser beträgt mindestens 200 %, oft auch das Doppelte. Davon abhängig ist die Höhe der Entlastung.
- Zur Berechnung der Gewerbesteuer sind mit Google mehrere Rechner zu finden.
Weitere Beiträge für Freelancer
- Das Gewerbeamt informiert weitere Behörden über deine Gewerbeanmeldung. Dazu gehören das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Krankenkasse oder die Handwerkskammer und auch die zuständige Berufsgenossenschaft. Diese werden sich dann bei dir melden.
- Mit deinem Gewerbe wirst du in den meisten Fällen auch IHK-Mitglied. Die Mitgliedschaft kostet auch Mitgliedsbeiträge. Kleinunternehmen sind bis zu einem Ertrag von 5.200,- € jährlich davon befreit. Je nach Ertrag nehmen die regionalen Kassen unterschiedliche Beiträge ab etwa 50,- € im Jahr. Über eine Freistellung solltest du in jedem Fall mit der IHK reden.
- Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Träger der Unfallversicherung. Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, musst du hier Mitglied sein. Bei einigen Berufsgenossenschaften ist auch die Mitgliedschaft des Unternehmers selbst vorgeschrieben.
- Hinzu kommen noch diverse Gebühren für den Gewerbeschein und für verschiedene Anmeldungen.
Freelancer versichern sich selbst
Als Freiberufler oder Gewerbetreibender musst du dich um alle wichtigen Versicherungen im Gegensatz zum Arbeitnehmer selbst kümmern. Das sind:
- Kranken- und Rentenversicherung
- Altersvorsorge
- Berufshaftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung








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Gabius
Danke für den aktuellen Artikel! Ihren Ansprechpartner beim Gewerbeamt finden Sie auch auf http://www.ortsdienst.de/Gewerbeamt